Sie erhalten einen Überblick über die aktuellen Diskussionen in Berlin zum Thema „Mietendeckelung“ und die möglichen rechtlichen Folgen.Wir stellen Ihnen Bauprojekte aus Berlin und Flensburg vor, die die German Property Group realisiert hat. Dabei trägt die Symbiose zwischen historischer Bausubstanz ihrem Ausbau und dem zeitgemäßen Neubau unter modernsten Gesichtspunkten erheblich zu einer hervorragenden Wohn- und Lebensqualität bei.
Berlin beschließt den Mietendeckel?
In Berlin sind die Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Zum Leid vieler Menschen, die als Folge zu hoher Kosten ihre Wohngegenden verlassen müssen, um sich nach günstigeren Alternativen außerhalb der Stadt umzusehen. Die rot-rot-grüne Regierung plant daher derzeit ein Gesetz, mit dem Mieten für eine bestimmte Zeit eingefroren werden können. Der sogenannte Mietendeckel soll für alle "nicht preisgebundenen Mehrfamilienhäuser" gelten – Sozialwohnungen und Neubauwohnungen sind ausgenommen. Als Dauer werden fünf Jahre ab 2020 vorgeschlagen. Währenddessen streiten Experten, ob ein Land überhaupt die Gesetzgebungskompetenz für eine solche Regelung hat - denn das ist die entscheidende Frage.
Berlin hat den Mietendeckel auf den Weg gebracht und damit den Stopp der Mietenerhöhungen für fünf Jahre geebnet. Der Berliner Senat hat dafür ein entsprechendes Eckpunktepapier beschlossen. Das Eckpunktepapier sieht vor, dass bei Neuvermietung höchstens die Miete aus dem vorherigen Mietverhältnis verlangt werden darf. Mieterhöhungen nach Modernisierungen sollen erschwert werden. Weiterhin sieht das Papier Geldbußen von bis zu 500.000 Euro vor, wenn sich Vermieter nicht an die Vorgaben halten. Bausenatorin Katrin Lompscher sprach von rechtlichem Neuland.
Welche rechtlichen Bedenken gibt es?
Fraglich ist, ob Berlin überhaupt so stark in das Mietrecht eingreifen darf. Rechtlich ist derzeit unklar, ob das Berliner Mietengesetz zum Wohnungswesen gehört, für das die Länder zuständig sind. Für das Bürgerliche Gesetzbuch, unter das eigentlich das Mietrecht fällt, ist somit der Bund zuständig. Juristen und Verbände sehen die Pläne der rot-rot-grünen Senatsverwaltung daher skeptisch. Es fehle hier eindeutig an der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer, die zu allererst geklärt werden muss.
BBU: Mietendeckel ist Investitionsdeckel
Der BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen bezeichnete das Instrument als "völlig aus der Zeit gefallen": Notwendige Investitionen in Modernisierungen könnten so nicht finanziert werden.Dem BBU zufolge würde Mietendeckel bedeuten: Kein altersgerechter Umbau, keine Barrierefreiheit, keine CO2-Spar-Modernisierungen mehr und deutlich weniger Neubau. Die Wohnungswirtschaft solle aus diesem Grund komplett vom Mietendeckel befreit werden. Angesichts steigender Kosten beispielsweise für Handwerksleistungen, Gartenpflege, Hausmeisterdienste oder Bauleistungen müssen schrittweise Mietanpassungen vorgenommen werden können. Geeignetere Instrumente für eine Anpassung des Mietrechts wären, laut BBU, etwa
- das Erschweren der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen,
- ein besonderer Kündigungsschutz für Seniorinnen und Senioren oder
- höhere Hürden für Eigenbedarfskündigungen.